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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 71/07 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, UmwStG § 13, GG Art. 20, GG Art. 14, AO § 129, AO § 122, AO § 121, FGO § 68
Schlagwörter Spekulationsfrist, Verschmelzung, Aktie, Rückwirkung, Vertrauensschutz
Rechtsfrage: Spekulationsfrist bei Verschmelzung: 1. Beginnt bei der Verschmelzung einer aus der Umwandlung einer GmbH hervorgegangenen AG auf eine andere AG die einjährige Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG neu zu laufen oder sind dem Zeitraum ab Verschmelzung bis zur Veräußerung der Aktien die Vorbesitzzeiten an der GmbH hinzuzurechnen, so dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Aktien mehr als 1 Jahr beträgt und folglich kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegt - 2. Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auf vor Bekanntmachung des StEntlG 1999/2000/2002 erworbene GmbH-Anteile als Verstoß gegen den Vertrauensschutz (unzulässige Rückwirkung) - 3. Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Jahr 2000? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.08.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 4684/05 E, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 08 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2008
Erledigungs-Az: IX R 71/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 38 87