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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 7/01 |
§§: | FGO § 56, FGO § 62 Abs. 3, ZPO § 85 Abs. 2 |
Schlagwörter | Wiedereinsetzung, Vollmachtskündigung, Verschulden |
Rechtsfrage: | Muss sich der Kläger ein Verschulden seines (ehemaligen) Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) nach Kündigung des Vollmachtsvertrages (nur im Innenverhältnis) anrechnen lassen? Hat der ehemalige Prozessbevollmächtigte eine nachwirkende Verpflichtung zur Mitteilung über nach Mandatskündigung erfolgte Zustellungen? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 17.04.2000 |
Vorinstanz/AZ: | IV 480/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 62 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.03.2002 |
Erledigungs-Az: | VII R 7/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 09 16 |