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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 28/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Mittelpunkt, Außendienst |
Rechtsfrage: | Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" als Voraussetzung für den unbegrenzten Werbungskostenabzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Ingenieurs ohne eigenen Arbeitsplatz, wenn die für den beruflichen Erfolg notwendige Kerntätigkeit (technische Problemlösungen bei Ausfällen von Anlagen der Chemieindustrie) im Arbeitszimmer erbracht wird und lediglich in geringem Umfang damit verbundene Arbeiten vor Ort bei den Kunden anfallen. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 606/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 609 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 65 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.11.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 28/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 18 69 |