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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 30/15 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Erweiterte Kürzung, Grundstücksunternehmen, Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Kapitalforderung, Vermögensverwaltung
Rechtsfrage: Ist die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen zu versagen, wenn eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, nachdem sie ihr einziges Grundstück im Laufe des Kalenderjahrs veräußert hat, in der Abwicklungsphase den die Verbindlichkeiten übersteigenden Teil des Verkaufserlöses als Kapitalforderung auf einem Konto hält, ohne daraus Einnahmen zu erzielen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 05.05.2015
Vorinstanz/AZ: 6 K 6359/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 17 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.05.2017
Erledigungs-Az: IV R 30/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 14 19