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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 27/04
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Angemessenheit
Rechtsfrage: Erhöhungen des Gesellschafter-Geschäftsführergehalts in kurzen Abständen: Stellen die innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten nach der Anstellung erfolgten Erhöhungen des Gehalts des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers, die zu mehr als einer Gehaltsverdoppelung geführt haben, verdeckte Gewinnausschüttungen dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 11.02.2004
Vorinstanz/AZ: III 250/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 24 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.04.2005
Erledigungs-Az: I R 27/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 37 82