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Kein abweichender Zinslauf nach § 233 a Abs. 2 a AO bei erstmaligem Gewinnausschüttungsbeschluss für abgelaufenes Wirtschaftsjahr
Kapitel:
Verschiedenes > AO, Verschiedenes
Verschiedenes > AO, Verschiedenes
Fundstellen
-
FG Köln 25.01.2000, 13 K 8580/98
EFG 2000 S. 339
Normen
[AO 1977] § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 233 a Abs. 2 a
[AO 1977] § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 233 a Abs. 2 a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: I R 18/00, Rückwirkung, Erstattungszinsen, Gewinnausschüttung, Zeitpunkt

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