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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 46/13 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 4 a, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 13 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Grundstück, Entnahme, Überentnahme, Vorweggenommene Erbfolge |
Rechtsfrage: | Liegt eine Entnahme i.S. von § 4 Abs. 4 a EStG vor, wenn ein Grundstück des Anlagevermögens, dessen Buchwert den Teilwert übersteigt, anlässlich der Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge in das Privatvermögen überführt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2563/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 05 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.11.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 46/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 27 88 |