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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 68/96 |
§§: | EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 96 |
Schlagwörter | Immobiliengesellschaft, Einkünfteerzielungsabsicht, Kapitalerhöhung, Gesellschafterwechsel |
Rechtsfrage: | Quotale Nichtanerkennung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Kapitalerhöhung einer Immobiliengesellschaft - Fehlt bei Gesellschaftern einer Vermietungs-GbR teilweise die Überschußerzielungsabsicht (Folge: quotale Kürzung der WK und damit Zuweisung geringerer Verlustanteile), wenn für das Folgejahr eine Kapitalerhöhung zur Reduzierung der mittelfristigen Fremdmittel von vornherein beabsichtigt ist und unter Neueintritt eines weiteren Gesellschafters (Treugeber) realisiert wird (teilweise Veräußerung oder Abtretung der Einkunftsquelle der Altgesellschafter) - Aufwendungen für Vorfinanzierung der Kapitalerhöhung (Finanzierungsvermittlungsgebühren, Zinsen) keine Kosten der "Kapitalerhöhung", sondern WK? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 09.10.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 737/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.06.1999 |
Erledigungs-Az: | IX R 68/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 20 14 |