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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 21/10 (BFH)
§§: UStG 2005 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 2005 § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, UStG 2005 § 3 Abs. 9 a Nr. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Absicht, Zuordnung, Steuererklärung
Rechtsfrage: 1. Ist für ein Gebäude, das sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen ist, eine sofortige Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen im Zeitpunkt der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung zu treffen, wenn es insgesamt dem Unternehmen zugeordnet werden soll? - 2. Hat dies durch Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs in der erstmöglichen Steuererklärung, der Umsatzsteuervoranmeldung, zu erfolgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.05.2010
Vorinstanz/AZ: 16 K 189/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 37 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2011
Erledigungs-Az: V R 21/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 38 66