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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 37/10 (BFH) |
| §§: | UStG 2005 § 13 b Abs. 2 Satz 2, UStG 2005 § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, UStR 2005 Abschn. 182 a Abs. 10 |
| Schlagwörter | Leistungsempfänger, Steuerschuldner |
| Rechtsfrage: | 1. Ist Voraussetzung für den Übergang der Steuerschuldnerschaft gemäß § 13 b Abs. 2 Satz 2 UStG 2005 auf den Leistungsempfänger, dass der Leistungsempfänger Bauleistungen i.S.v. § 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG nachhaltig erbringen muss? - 2. Reicht es aus, dass der Unternehmer nur gelegentlich Bauleistungen erbringt, um ihm die Pflicht aufzuerlegen, anstelle des leistenden Unternehmers, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 01.09.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 3000/08 U |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 42 01 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 22.08.2013 |
| Erledigungs-Az: | V R 37/10 |
| Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 30.6.2011 - V R 37/10 - Das Verfahren V R 37/10 ist durch Beschluss vom 30.6.2011 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-395/11 ausgesetzt. |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 31 06 |