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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 20/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Mittelpunkt, Seelsorger |
Rechtsfrage: | Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" als Voraussetzung für den unbegrenzten Werbungskostenabzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Diakons ohne eigenem Arbeitsplatz, wenn der eigentliche Schwerpunkt der seelsorgerischen Tätigkeit auf den außerhäuslich erbrachten Tätigkeitsfeldern liegt. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 25.01.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 8000/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 527 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 63 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.07.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 20/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 52 53 |