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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 35/11 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa, SGB VI § 47 |
Schlagwörter | Erziehungsrente, Sonstige Einkünfte, Unterhalt, Steuerfreiheit |
Rechtsfrage: | Ist eine aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlte Erziehungsrente (§ 47 SGB VI) mit dem Besteuerungsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa zu besteuern oder handelt es sich um den steuerfreien Ersatz von Unterhaltsleistungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 27.06.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1599/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 35 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.08.2013 |
Erledigungs-Az: | X R 35/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 25 76 |