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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 70/96
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Einkünfteerzielung, Darlehen, Schuldzinsen, Kapitalvermögen, Werbungskosten
Rechtsfrage: Sind Darlehenszinsen wegen mangelnder Absicht der Einkünfteerzielung auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzuziehen, wenn der Kläger vor dem Erwerb der Beteiligung an einer GmbH ein Gutachten eingeholt hat, in dem die künftige wirtschaftliche Entwicklung dieser Kapitalgesellschaft als günstig beurteilt wird? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 01.06.1995
Vorinstanz/AZ: 2 K 261/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.03.1999
Erledigungs-Az: VIII R 70/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 51 23