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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 19/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 15 Abs. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 19 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 2
Schlagwörter Umsatzschlüssel, Gemischtgenutztes Grundstück, Aufteilungsmaßstab, Vorsteueraufteilung
Rechtsfrage: 1. Steht die ab 2004 geltende Regelung des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG, die im Ergebnis dazu führt, dass der Umsatzschlüssel subsidiär gegenüber jedem anderen sachgerechten Aufteilungsmaßstab für die Vorsteuern ist, in Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, das den Umsatzschlüssel als Regelaufteilungsmaßstab vorsieht? - 2. Lässt der Wortlaut des Art. 17 Abs. 5 Unterabsatz 3 Ziff. c der RL 77/388/EWG erkennen, dass der Richtliniengeber mit dieser Vorschrift dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet hätte, dem Steuerpflichtigen einen anderen Zurechnungsschlüssel zur Aufteilung der Vorsteuern als den Umsatzschlüssel vorzuschreiben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.04.2009
Vorinstanz/AZ: 16 K 271/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 24 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2013
Erledigungs-Az: V R 19/09
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH - Das Verfahren V R 19/09 ist durch Beschluss vom 22.7.2010 ausgesetzt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 32 67