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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 45/09 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 1 |
Schlagwörter | Wahlrecht, GmbH-Anteil, Anteilsveräußerung, Kaufpreisraten, Leibrente |
Rechtsfrage: | GmbH-Anteilsveräußerung gegen Ratenzahlung: Eröffnet die im Januar 2001 getroffene Vereinbarung mit der in Luxemburg ansässigen Erwerbergesellschaft, deren vertretungsberechtigter Verwaltungsrat der Veräußerer ist, den Kaufpreis in Höhe von 500.000 DM für den mit notariellem Vertrag vom 29.12.2000 veräußerten GmbH-Anteil nach einer fünfjährigen (zinslosen) Stundungsphase ab Januar 2006 in jährlichen (zinsfreien, nicht wertgesicherten) Raten von 50000 DM zu zahlen, ein Wahlrecht zwischen der Sofortbesteuerung des Veräußerungsgewinns im Jahr 2000 oder der laufenden Besteuerung der Kaufpreisraten ab dem Jahr 2006? Entspricht die privatrechtliche Zusatzvereinbarung nicht dem Maßstab des Fremdvergleichs? Handelt es sich bei der Verweisung in Abschnitt 140 Abs. 7 EStR um eine Rechtsgrundverweisung zu Abschn. 139 Abs. 11 EStR oder um eine Rechtsfolgenverweisung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 13.08.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1326/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 04 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2010 |
Erledigungs-Az: | IX R 45/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 29 64 |