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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 19/08
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 18, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Betriebsausgabe, Freiberufler, Betriebsvermögen, Beteiligung, Schuldzinsen, Finanzierung, Verfassung
Rechtsfrage: Gehört die Beteiligung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters an einem IT-Unternehmen zu dessen Betriebsvermögen mit der Folge, dass die Schuldzinsen zur Finanzierung der Beteiligung als Betriebsausgaben abzugsfähig sind? Darf bei der Beurteilung, ob notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers vorliegt, auf das Merkmal der "nötigen sachlichen Nähe" abgestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 23.04.2008
Vorinstanz/AZ: 7 K 9382/05 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 26 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2011
Erledigungs-Az: VIII R 19/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 23 21