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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 4/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 20 Abs. 1 Nr. 3, Richtlinie 77/388/EWG Art. 10 Abs. 2
Schlagwörter Vereinnahmte Entgelte, Kapitalgesellschaft, Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit
Rechtsfrage: 1. Ist § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG 1999 dahingehend auszulegen, dass ein Unternehmer nur dann Umsätze aus seiner Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufes i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausführt, wenn er ertragsteuerlich Einkünfte gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt? - 2. Werden Gemeinschaftsrecht (Art. 10 Abs. 2 RL 77/388/EWG) und Art. 3 GG somit verletzt, wenn die Regelung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG 1999 dahingehend ausgelegt wird, dass diese auf eine freiberuflich tätige Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden ist, da diese Gewerbebetrieb kraft Rechtsform ist und somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.04.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 1105/05 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 25 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2010
Erledigungs-Az: V R 4/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 36 33