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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 40/08 (BFH) | 
| §§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 | 
| Schlagwörter | Rechtserheblichkeit, Neue Tatsache, Feststellungslast, Ausgleichszahlung, Zusatzversorgungskasse, Arbeitslohn | 
| Rechtsfrage: | Führt bereits die bloße Möglichkeit einer anderen Entscheidung zur Begründung der Rechtserheblichkeit einer neuen Tatsache (hier: nachträgliches Bekanntwerden von Ausgleichszahlungen eines Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Wechsel der Zusatzversorgungskasse, die der Arbeitgeber als Arbeitslohn versteuert hat)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 22.08.2008 | 
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 580/07 E | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 1926 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 40 24 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.04.2010 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 40/08 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 18 71 | 
