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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 25/16 (BFH) |
§§: | AO § 69, AO § 34, AO § 166 |
Schlagwörter | Haftung, Lohnsteuer, Insolvenz |
Rechtsfrage: | Haftung für gegenüber dem Steuerschuldner rechtskräftig festgesetzte Lohnsteuer. Hätte der Geschäftsführer der GmbH, für die ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt worden ist, die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zum Einspruch gegen den Steuerbescheid einholen müssen? Haftet der Geschäftsführer nicht, weil er im Insolvenzverfahren der Lohnsteuerforderung widersprochen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 04.07.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 203/16 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1766 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 19 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.05.2017 |
Erledigungs-Az: | VII R 25/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 12 73 |