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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 41/13 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Kindergeld, Grobes Verschulden, Nachträgliches Bekanntwerden, Neue Tatsache, Nachweis
Rechtsfrage: 1. Kann ein grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch darin bestehen, dass gegen einen ablehnenden Bescheid verspätet Einspruch eingelegt wird? - 2. Ist es zum Nachweis der Existenz von an den Steuerpflichtigen gerichteten Schreiben geeignet, deren Erstellung und Versand in einer Computerfachanwendung, mithin elektronisch zu dokumentieren, oder ist es grundsätzlich erforderlich, diese Schreiben zusätzlich in Papierform zu dokumentieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.03.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 2274/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2014
Erledigungs-Az: XI R 41/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 05 40