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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 18/13 (BFH)
§§: FGO § 55 Abs. 1, FGO § 55 Abs. 2 Satz 1, FGO § 47 Abs. 1
Schlagwörter Klage, Rechtsbehelfsbelehrung, Klagefrist, Zulässigkeit, Elektronische Übermittlung
Rechtsfrage: Ist die einer Einspruchsentscheidung beigegebene Rechtsbehelfsbelehrung "unrichtig" im Sinne von § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO, wenn nicht auf die Möglichkeit der Klageerhebung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur hingewiesen wird, obwohl das zuständige FG eine "elektronische Poststelle" eingerichtet hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 13.01.2012
Vorinstanz/AZ: 2 K 128/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 08 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.06.2015
Erledigungs-Az: IV R 18/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 20 66