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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 13/05 | 
| §§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Kapitaleinkünfte, Verdeckte Gewinnausschüttung, Vertrag zwischen Angehörigen, Darlehen, Schenkung, Zinsen | 
| Rechtsfrage: | Schenkung von Darlehensforderungen gegen die GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an seine minderjährigen Kinder: Behandlung der Zinszahlungen der GmbH an die Kinder als verdeckte Gewinnausschüttung beim Gesellschafter-Geschäftsführer? Einkommensteuerrechtlich beachtlicher Vollzug einer Darlehensschenkung zwischen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und seinen Kindern erst dann, wenn die Beschenkten frei über die Darlehensforderung verfügen können? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 19.11.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 5750/99 E | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 23 36 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.12.2007 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 13/05 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 11 79 | 
