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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 51/05 |
§§: | EStG § 14 a Abs. 4, EStG § 13, EStG § 4 Abs. 1 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Abfindung, weichende Erben, Freibetrag, Kiesvorkommen, Wirtschaftsgut |
Rechtsfrage: | 1. Ist der Freibetrag gemäß § 14 a Abs. 4 EStG zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige zur Erfüllung der im Erbvertrag festgelegten Verpflichtungen an die weichenden Erben Flächen aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb veräußert und nicht Flächen aus dem noch zu übertragenden Betrieb? - 2. Ist ein Kiesvorkommen ein selbständiges Wirtschaftsgut mit der Folge, dass es sich um steuerfrei veräußertes Privatvermögen (und nicht um landwirtschaftliches Betriebsvermögen) handelt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.02.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 7323/01 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 1047 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 24 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.07.2006 |
Erledigungs-Az: | IV R 51/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 41 54 |