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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 3/12 (BFH) |
| §§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa |
| Schlagwörter | Sonstige Einkünfte, Kapitalabfindung, Altersversorgung, Steuerfreiheit, Verfassung |
| Rechtsfrage: | Im Streitjahr 2009 bezogene einmalige Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung für Beiträge vor 2005 als nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu versteuernde sonstige Einkünfte; Auslegung des Merkmals "andere Leistungen"; Verfassungsmäßigkeit eines fehlenden Bestandsschutzes zur Steuerfreiheit von Altverträgen; hilfsweise Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung bzw. tarifbegünstigte Besteuerung nach § 34 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 18.01.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 1556/11 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 17 66 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.10.2013 |
| Erledigungs-Az: | X R 3/12 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 32 16 |