
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 3/05 |
§§: | InvZulG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 3, BauNVO § 11 Abs. 3, BauGB § 35, BGB § 94 Abs. 2 |
Schlagwörter | Außenbereich, Innenstadt, Bindung, Auslegung, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Ist die von der zuständigen Gemeindebehörde erteilte Bescheinigung für die Investitionszulage-Festsetzung generell bindend, oder ist § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 3 InvZulG 1999 teleologisch einschränkend dahingehend auszulegen, dass der Belegenheitsnachweis nur durch eine Bescheinigung geführt werden kann, die sich auf den beplanten oder unbeplanten Innenbereich bezieht? Erfüllen Betriebsstätten im Außenbereich von Städten regelmäßig auch die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 3 des InvZulG 1999? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3013/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 19 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.05.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 3/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 31 14 |