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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-414/10 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 Buchst. b
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Hängt das Recht auf Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer von der tatsächlichen Zahlung dieser Steuer ab, wenn der Steuerschuldner und der Berechtigte identisch sind? Erlaubt Art. 17 Abs. 2 Buchst. b der RL 77/388/EWG einem Mitgliedstaat, das Recht auf Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer, insbesondere angesichts des Betrugsrisikos, von der tatsächlichen Zahlung dieser Steuer durch den Steuerschuldner abhängig zu machen, wenn der Steuerschuldner der Einfuhrmehrwertsteuer und der zu ihrem Abzug Berechtigte, wie in Frankreich, ein und dieselbe Person sind?
Vorinstanz: Conseil d´Etat (Frankreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2010 Nr. C 301 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.03.2012
Erledigungs-Az: Rs C-414/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 11 62