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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 18/13 (BFH) |
§§: | UStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, InsO § 38 |
Schlagwörter | Insolvenz, Insolvenzverwalter, Organschaft, Ende |
Rechtsfrage: | Wann endet das Organschaftsverhältnis bei der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, wenn der Insolvenzverwalter nicht als schwacher Insolvenzverwalter sondern entgegen seines Beschlusses als starker Insolvenzverwalter auftritt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 18.10.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1061/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 15 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.08.2013 |
Erledigungs-Az: | V R 18/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 23 09 |