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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 15/06
§§: EStG § 2 Abs. 4, EStG § 10, EStG § 34 Abs. 1
Schlagwörter Sonderausgabe, Verrechnung, Außerordentliche Einkünfte, Tarifbegünstigung
Rechtsfrage: Mögliche Verrechnung (von fiktiv) überschießenden beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben mit dem nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt zu versteuernden Einkommen: Sind bei vorhandenen ordentlichen und außerordentlichen Einkünften Sonderausgaben ausschließlich vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen (§ 2 Abs. 4 EStG) oder sind sie bei der Berechnung der Einkommensteuer nur den ordentlichen Einkünften zuzurechnen, bis der Grundfreibetrag erreicht ist, so dass die verbleibenden (überschießenden) Sonderausgaben noch bei den außerordentlichen Einkünften berücksichtigt werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.01.2006
Vorinstanz/AZ: 3 K 5188/02 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 627
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 19 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.09.2008
Erledigungs-Az: X R 15/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 02 37