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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 8/14 (BFH) |
§§: | GewStG § 5 Abs. 1, GewStG § 2 Abs. 1, GewStG § 14 a, GewStG § 10 a, AO § 169 Abs. 2 Satz 2, HGB § 230 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Atypische stille Gesellschaft, Doppelstöckige Personengesellschaft, Gewerbebetrieb, Selbständigkeit, Steuererklärung |
Rechtsfrage: | Führt die Begründung einer atypisch stillen Beteiligung am Handelsgewerbe einer KG gewerbesteuerrechtlich zur Entstehung jeweils selbständiger Gewerbebetriebe der KG einerseits und der atypisch stillen Gesellschaft andererseits, für die jeweils eine Gewerbesteuererklärung einzureichen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 27.06.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3732/10 G |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1956 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 23 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.12.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 8/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 27 93 |