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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 11/09 (BFH) |
§§: | EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Abfindung, Bagatellgrenze, Zusammenballung, Teilleistung |
Rechtsfrage: | Auszahlung einer einmaligen Abfindungszahlung in Teilbeträgen: Gewährung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und 2 i.V. mit § 24 Nr. 1 EStG bei einer auf zwei Veranlagungszeiträume (2006 = 1000 EUR, 2007 = 76257 EUR) verteilt gezahlten Abfindung: Ist eine geringe Teilleistung (hier: in Höhe von 1,3 % der Hauptleistung) hinsichtlich der Zusammenballung auch dann unschädlich, wenn die Teilleistung nicht aus Gründen der sozialen Fürsorge oder Existenzbedrohung des Empfängers oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Zahlungsverpflichteten geleistet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1370/2008 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 16 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.08.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 11/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 30 59 |