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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 21/06
§§: EStG § 50 c, UmwStG § 4 Abs. 5
Schlagwörter Sperrbetrag, Umwandlung, Übernahmegewinn, Anrechnung, Körperschaftsteuer, Wertminderung, Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Sperrbetrag nach § 50 c EStG a.F. beim Erwerb von Anteilen einer deutschen GmbH von einer britischen Kapitalgesellschaft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 10.02.2006
Vorinstanz/AZ: 8 K 5285/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 820
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 22 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.02.2010
Erledigungs-Az: I R 21/06
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH - BFH-Beschluss vom 23.1.2008 - I R 21/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 12 82