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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 64/05 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, EStG § 17, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Einkünfte aus Kapitalvermögen, Finanzierungskosten, Nachträgliche Werbungskosten, Mittelbare Beteiligung |
Rechtsfrage: | Sind die nach Veräußerung einer refinanzierten Einnahmequelle in Form einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung für die Refinanzierungsdarlehen aufgewendeten Zinsen auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn die Veräußerung an eine Kapitalgesellschaft erfolgt ist, an der der Veräußerer ebenfalls beteiligt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.08.2005 |
Vorinstanz/AZ: | III 422/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 260 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 06 17 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.03.2007 |
Erledigungs-Az: | VIII R 64/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 23 57 |