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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 69/96 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Vorkosten, Damnum, Zinsen |
Rechtsfrage: | Im Streitjahr 1990 gezahltes Damnum als in voller Höhe abziehbare Vorkosten i.S. des § 10 e Abs.6 EStG oder - nach Änderung der Zivilrechtsprechung - auf den Zeitraum der Zinsfestschreibung zu verteilende Zinsvorauszahlung (nur anteiliger Abzug des wirtschaftlich auf die Zeit vor Bezug entfallenden Betrages)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.02.1996 |
Vorinstanz/AZ: | VIII 495/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.1999 |
Erledigungs-Az: | X R 69/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 01 27 |