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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 32/14 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Nahestehende Person, Treuhandverhältnis, Zufluss
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen ist die Zurechnung einer (mittelbaren) verdeckten Gewinnausschüttung an eine nahestehende Person, die nur zu 45% an der GmbH beteiligt ist, möglich? Vorliegen eines steuerlich anzuerkennenden Treuhandverhältnisses? Ist bei einem nur teilweisen Zufluss der überhöhten Vergütung im Streitjahr eine prozentuale Aufteilung vorzunehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 10.06.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 13014/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 33 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.03.2017
Erledigungs-Az: VIII R 32/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 14 09