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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 25/01
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8, GrEStG § 9
Schlagwörter Neue Tatsache, Grunderwerbsteuer, Einheitliches Vertragswerk, Einheitlicher Vertrag, Bemessungsgrundlage, Geschäftsbesorgungsvertrag, Baubetreuungsvertrag
Rechtsfrage: Neue Tatsache - Einheitliches Vertragswerk. Wurde dem Finanzamt erst nachträglich bekannt, dass der Kläger über den eigentlichen Kaufpreis hinaus durch den Abschluss eines Baubetreuungs- und Geschäftsbesorgungsvertrags weitere grunderwerbsteuerrechtlich relevante Zahlungen geleistet hat, die eine Änderung des Grunderwerbsteuerbescheids rechtfertigen. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.01.2000
Vorinstanz/AZ: 7 K (III) 258/94
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 52 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.05.2003
Erledigungs-Az: II R 25/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 45 64