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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 78/03 |
§§: | EStG § 10 d Abs. 2, KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6 |
Schlagwörter | Verlust, Betrieb gewerblicher Art, Gemeinde, Betriebsaufspaltung, Wirtschaftliche Identität |
Rechtsfrage: | Einfluss einer Betriebsaufspaltung auf Verlustverrechnung von Betrieben gewerblicher Art: Sind Verluste, die für die Vorjahre jeweils für Betriebe gewerblicher Art festgestellt worden sind, nach der Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an eine GmbH in der Folgezeit mit Einnahmen aus Gewinnausschüttungen verrechenbar (wirtschaftliche Identität - verbindliche Auskunft über Verlustverrechnungsmöglichkeit)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 30.06.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 5219/99 K, 9 K 5222/99 K |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 40 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.02.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 78/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 65 |