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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 22/07 |
§§: | KraftStG § 7 Nr. 1, KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 5 Abs. 4 |
Schlagwörter | Steuerschuldner, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Massebefangenheit, Freigabeerklärung, Kraftfahrzeugsteuer |
Rechtsfrage: | Insolvenzverwalter als Kraftfahrzeugsteuer-Schuldner: Ist der Insolvenzverwalter auch dann bis zur verkehrsrechtlichen Abmeldung von Leasingfahrzeugen Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer, wenn er die streitgegenständliche Fahrzeuge nicht für die Masse genutzt hat und diese auch zu keinem Zeitpunkt seiner Verfügungsbefugnis unterlegen haben? Endet eine etwaige Kraftzeugsteuer-Pflicht spätestens mit der Freigabe der Leasingfahrzeuge aus der Masse? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1141/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 18 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.08.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 22/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 05 19 |