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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 36/18 (BFH)
§§: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, EEG § 34
Schlagwörter Stromsteuer, Blockheizkraftwerk, Steuerbefreiung, Stromnetz
Rechtsfrage: Setzt ein "Betreibenlassen" i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG im Falle des sog. Contracting voraus, dass aufgrund außerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bestehender Verpflichtungen - der Contractor den in der Biogasanlage (Blockheizkraftwerk) erzeugten Strom in das von dem Contracting-Nehmer betriebene Stromnetz einzuspeisen und - der Contracting-Nehmer den Strom - z.B. zur Leistung an Letztverbraucher in räumlichem Zusammenhang - abzunehmen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 05.07.2018
Vorinstanz/AZ: 14 K 2634/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 01 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2020
Erledigungs-Az: VII R 36/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 06 70