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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 18/19 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 67, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Leistungsempfänger, Prüfung, Vorsteuerabzug, Insolvenzverwalter |
Rechtsfrage: | 1. Wer ist Leistungsempfänger einer durch den Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenen Kassenprüfung und damit einhergehend, wem steht der Vorsteuerabzug aus den Leistungen des Kassenprüfers bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung zu? - 2. Kann der Kläger als Insolvenzverwalter Umsatzsteuern, die ihm für seine Tätigkeiten im Rahmen der vom Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenen Kassenprüfungen in Rechnung gestellt worden sind, als Vorsteuern geltend machen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1959/15 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 17 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.04.2022 |
Erledigungs-Az: | V R 18/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 13 96 |