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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 10/18 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grundstück, Vermietung, Gewerbebetrieb, Personengesellschaft
Rechtsfrage: Hat die Klägerin mit der Überlassung dreier Wohnungen an eine nicht mit ihr verbundene Vermittlungsgesellschaft, die diese je nach Bedarf der Urlaubsgäste als Ferienwohnungen oder Hotelzimmer vermietet und die auch mit der Überlassung verbundene Nebenleistungen entweder selbst erbracht oder an Dritte vermittelt hat, einen Gewerbebetrieb unterhalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 20.12.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 342/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 08 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.2020
Erledigungs-Az: IV R 10/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 06 96, SIS 20 12 94