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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 27/97
§§: EStG § 11, EStG § 7 Abs. 1 Satz 5
Schlagwörter Abfluß, Absetzung für Abnutzung, Unfall, Drittaufwand
Rechtsfrage: Können Absetzungen für außergewöhnliche technische Abnutzung eines durch Unfall beschädigten Kraftfahrzeugs nur im Veranlagungszeitraum des Schadenseintritts vorgenommen werden oder auch in dem Jahr, in dem sich der Schaden konkretisiert? Inwieweit kann der Nichteigentümer-Ehegatte Abschreibungen auf ein Wirtschaftsgut des Ehegatten vornehmen, das jener zur Einkünfteerzielung nutzt? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.01.1997
Vorinstanz/AZ: 11 K 2271/95 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 462
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.03.1998
Erledigungs-Az: VI R 27/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 15 20