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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 22/07 | 
| §§: | EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 c, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3 | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Ausländer, Duldung, Aufenthaltserlaubnis, Verfassungswidrigkeit | 
| Rechtsfrage: | Ist § 62 Abs. 2 EStG (i.d.F. des Gesetzes vom 13.12.2006, BGBl I S. 2915) verfassungsgemäß, soweit ein Anspruch auf Kindergeld für - vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufEnthG - lediglich gestattete, bzw. geduldete Ausländer nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 20.03.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 1510/04 Kg | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 22 55 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 30.07.2009 | 
| Erledigungs-Az: | III R 22/07 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 36 26 |