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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 135/00
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Tantieme, Kraftfahrzeugnutzung, Angemessenheit
Rechtsfrage: Sind die Gesamtbezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einschließlich Tantiemen und dem Wert der Kraftfahrzeugnutzung wegen Unangemessenheit teilweise verdeckte Gewinnausschüttungen?
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 01.08.2000
Vorinstanz/AZ: I 375/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.12.2000
Erledigungs-Az: I B 135/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig