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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 76/03
§§: GewStG § 2 Abs. 2 Satz 1, GG Art. 3
Schlagwörter Verfassungsmäßigkeit, Gewerbesteuerpflicht, Rechtsform, Kapitalgesellschaft, Gemeinschaftsrecht, Gleichheitsgrundsatz, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rechtsfrage: Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform im Einklang mit Gleichheitsgrundsatz und Gemeinschaftsrecht? Ist die Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH kraft Rechtsform gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG verfassungsmäßig und im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht, wenn Tätigkeiten, die dem Grunde nach freiberuflicher Natur sind, als gewerbliche Einkünfte umqualifiziert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 22.07.2003
Vorinstanz/AZ: 7 K 4529/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 48 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.04.2009
Erledigungs-Az: I R 76/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren I R 76/03 ist bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvL 2/04 ausgesetzt (Beschluss vom 3.8.2004). - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 15 50