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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 76/99 |
§§: | EStG § 64 Abs. 1, EStG § 66 Abs. 2, EStG § 70 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berechtigter, Haushaltszugehörigkeit, Wechsel |
Rechtsfrage: | Ist bei einem Wechsel der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes während eines laufenden Monats zu einem anderen Berechtigten an diesen das Kindergeld erst ab dem Folgemonat zu zahlen, weil die Anspruchsvoraussetzungen für die Vorrangigkeit des bisherigen Berechtigten zu Beginn des Monats noch vorgelegen haben? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.07.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2785/97 Kg |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 1238 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 04 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 76/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 22 65 |