Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 29/15 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 2 b, EStG § 15 b
Schlagwörter Steuerstundungsmodell, Fonds, Verfassung, Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit
Rechtsfrage: Offener Rentenfonds als Steuerstundungsmodell: 1) Verfassungswidrigkeit von § 15 b EStG i.V.m. § 20 Abs. 2 b EStG a.F. wegen fehlender inhaltlicher Bestimmtheit? - 2) Nichtigkeit des angefochtenen Feststellungsbescheids aufgrund mangelnden Rechtsbindungswillens des Finanzamts? - 3) Verletzung von § 15 b EStG i.V.m. § 20 Abs. 2 b EStG a.F., weil das FG als alleiniges Kriterium für die Qualifikation als Steuerstundungsmodell einen atypisch hohen (negativen) Zwischengewinn annimmt, der die 10%-Grenze des § 15 b Abs. 3 EStG überschreitet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.06.2015
Vorinstanz/AZ: 12 K 689/12 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 25 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.05.2019
Erledigungs-Az: VIII R 29/15
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 10 36