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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 43/10 (BFH) |
§§: | EStG § 23 Abs. 4, FGO § 96 Abs. 1 |
Schlagwörter | Einbringung, Veräußerung, Anschaffungskosten, Spekulationsgeschäft, Verfahrensmangel |
Rechtsfrage: | Gewinnermittlung bei privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 4 EStG a.F.): Ist bei der einer Veräußerung gleichgestellten Einbringung von gattungsgleichen Wertpapieren, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeschafft wurden, in eine Kapitalgesellschaft ein von den Parteien einheitlich zu Grunde gelegter Einbringungswert durch die Anzahl der gattungsgleichen Wertpapiere zu teilen oder sind unterschiedliche Einbringungswerte je nach den historischen Anschaffungskosten der jeweiligen Wirtschaftsgüter zu bilden? Verstoß gegen § 96 Abs. 1 FGO als Verfahrensmangel? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 549/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 34 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.04.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 43/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |