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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 2/13 (BFH) |
| §§: | EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 a |
| Schlagwörter | Tarifermäßigung, Vergleich, Förderung, Vergütung |
| Rechtsfrage: | Sind Zahlungen an einen mobilen Altenpflegedienst aufgrund eines geschlossenen Vergleichs mit dem Land Rheinland-Pfalz sowie dem betroffenen Landkreis hinsichtlich der Forderungen nach dem LPflgeHG, die zusammengeballt für mehrere Förderjahre erfolgen, tarifermäßigt nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG oder §§ 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. 24 Nr. 1 a EStG zu versteuern? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
| Vorinstanz/Datum: | 15.09.2011 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 2653/08 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 358 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 05 51 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.08.2015 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 2/13 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 23 30 |