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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 55/01 |
§§: | BewG § 138 Abs. 1 Satz 2, BewG § 138 Abs. 4, BewG § 146 Abs. 7 |
Schlagwörter | Bedarfsbewertung, Feststellung von Grundbesitzwerten, Wertermittlung, Grundstück, Kaufpreis, Öffnungsklausel |
Rechtsfrage: | Bedarfsbewertung für ein bebautes Grundstück - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts. Kann der Kaufpreis für das Grundstück als Nachweis für den (niedrigeren) gemeinen Wert (Verkehrswert) auch dann bei der Bedarfsbewertung berücksichtigt werden (Öffnungsklausel), wenn der Verkauf zwar im gewöhnlichen Verkehr, aber erst drei Jahre nach dem Besteuerungszeitraum erfolgte? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 26.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3115/00 BG |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1356 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 79 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.07.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 55/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 28 65 |