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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 52/08 (BFH) |
§§: | EStG § 10 d Abs. 3 |
Schlagwörter | Verlustfeststellung, Gesamtbetrag der Einkünfte |
Rechtsfrage: | Verlustfeststellung bei negativem Gesamtbetrag der Einkünfte: Ist das Finanzamt bei erstmaligem Erlass eines Feststellungsbescheids nach § 10 d Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG an einen im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres ausgewiesenen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte gebunden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1618/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 00 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.07.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 52/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 29 12 |