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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 56/02
§§: EStG § 1, EStG § 26
Schlagwörter Unbeschränkte Steuerpflicht, Ausland, Zusammenveranlagung, Wohnsitz, Zweitwohnung
Rechtsfrage: Ist eine in Italien berufstätige Ehefrau, die ihren im Inland als Arbeitnehmer beschäftigten Ehemann mit Hauptwohnsitz in Italien in der zusätzlich angemieteten Wohnung im Inland besucht, im Inland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen, so dass die Ehegatten zusammen veranlagt werden können? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.06.2002
Vorinstanz/AZ: 10 K 6348/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 95 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.2004
Erledigungs-Az: I R 56/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 22 52