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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 61/05 |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3, KStG § 21, KStG § 31 Abs. 1 Nr. 4 |
| Schlagwörter | Erfolgsabhängigkeit, Beitragsrückerstattung, Rückstellung, Versicherung |
| Rechtsfrage: | Rückstellungen bei Versicherungsunternehmen für Beitragsrückerstattungen: Sind Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen i.S.v. § 21 KStG erfolgsabhängig, wenn sie sich nach dem Jahresüberschuss bemessen? Ist dies auch dann der Fall, wenn der Versicherer aufgrund einer geschäftsplanmäßigen Erklärung zu einer am Jahresüberschuss orientierten Beitragsrückerstattung verpflichtet ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 11.05.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | VI 131/03 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 38 65 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 07.03.2007 |
| Erledigungs-Az: | I R 61/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 19 53 |