 
	
	
			Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
			
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 75/05 | 
| §§: | EStG § 7 g Abs. 7 Satz 2 Nr. 1, EStG § 7 g Abs. 5, EStG § 7 g Abs. 6 | 
| Schlagwörter | Ansparrücklage, Existenzgründer, Freiberufler, Personengesellschaft, Gewinnzuschlag, Rückwirkung | 
| Rechtsfrage: | Ansparrücklage für Existenzgründer: Kann eine neu gegründete Rechtsanwalts-Sozietät keine Ansparrücklage für Existenzgründer nach § 7 g Abs. 7 EStG bilden, wenn einer der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre vor Gründung der Sozietät -wenn auch nur geringe-- freiberufliche Einkünfte erzielt hat? Ist aus § 7 g Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 EStG, wonach eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von bis zu 10 v.H. für die Existenzgründer-Eigenschaft unschädlich ist, eine sog. "Wesentlichkeitsgrenze" auch in Bezug auf die Gewinneinkünfte abzuleiten mit der Folge, dass geringe Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 EStG unschädlich sind? Führt die in einem späteren Wirtschaftsjahr getroffene Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage nicht vorliegen, dazu dass der Abzug als Betriebsausgabe nach § 7 g Abs. 6 EStG in dem Veranlagungszeitraum, in dem die Ansparrücklage gebildet wurde, rückgängig gemacht wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Sächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 25.01.2005 | 
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 1489/04 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 941 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 20 08 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 29.04.2008 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 75/05 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 29 19 | 
