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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 31/03
§§: EStG § 7 g Abs. 4 Satz 2, EStDV § 8 b Satz 2 Nr. 1, EStG § 16, EStG § 34
Schlagwörter Ansparrücklage, Auflösung, Veräußerungsgewinn, laufender Gewinn
Rechtsfrage: Ist die veräußerungsbedingte Auflösung einer nach § 7 g EStG gebildeten Ansparrücklage im zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahr als Veräußerungsgewinn oder als laufender Gewinn zu beurteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.06.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 4099/01 E, 2 K 4100/01 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 50 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.12.2006
Erledigungs-Az: X R 31/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 07 83