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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 64/04 |
| §§: | ErbStG § 5 Abs. 1 Satz 4, GG Art. 6 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Zugewinngemeinschaft, Zugewinnausgleich, Steuerfreiheit |
| Rechtsfrage: | Rückwirkende Vereinbarung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft: Unterliegt der rückwirkend begründete Zugewinnausgleichsanspruch, soweit er auf die Zeit zwischen vereinbartem Güterstand der Zugewinngemeinschaft (hier: rückwirkend auf den Tag der Eheschließung) und dem Zeitpunkt des Abschlusses des Ehevertrags entfällt, der Erbschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 4 ErbStG)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 15.07.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 6357/01 Erb |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 1624 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 00 96 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.01.2006 |
| Erledigungs-Az: | II R 64/04 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 17 44 |