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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 16/04 |
§§: | AO 1977 § 80 Abs. 1, AO 1977 § 122 Satz 3, AO 1977 § 169, ZPO § 89 Abs. 2, BGB § 133 |
Schlagwörter | Festsetzungsverjährung, Bekanntgabe, Vollmachtloser Vertreter, Genehmigung, Umfang, Auslegung |
Rechtsfrage: | Rückwirkung einer nachträglich erteilten Prozessvollmacht: Wirkt die nachträglich erteilte zur Einspruchs- und Klageeinlegung beschränkte Prozessvollmacht im Wege der Auslegung durch das FG zurück auch auf die Vollmacht zur Bekanntgabe des (angefochtenen) Bescheids an den Prozessbevollmächtigten, so dass der Bescheid als wirksam bekannt gegeben gilt? - Entscheidung des FGs durch Zwischenurteil über die Wirksamkeit der Bekanntgabe? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 30.01.2004 |
Vorinstanz/AZ: | III 81/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 1003 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 24 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.12.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 16/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |