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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 46/09 (BFH)
§§: EStG § 10 b Abs. 1 a, EStG § 11, BGB § 84, BGB § 1922
Schlagwörter Spende, Stiftung, Abfluss, Erblasser
Rechtsfrage: Ist die Zuwendung in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung im Sterbejahr bei der Einkommensteuerveranlagung der Erblasserin noch als Sonderausgabe zu berücksichtigen? Handelt es sich um eine von der Erblasserin noch zu Lebzeiten freiwillig veranlasste Zuwendung aus ihrem Vermögen oder erfolgte der Abfluss erst nach dem Tode durch Antritt des Erbes? Anwendung der Rückwirkungsfiktion des § 84 BGB? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 11.09.2009
Vorinstanz/AZ: 3 K 242/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.02.2011
Erledigungs-Az: X R 46/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 13 22