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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 141/97 | 
| §§: | EStG § 40 a Abs. 3 | 
| Schlagwörter | Aushilfe, Landwirtschaft, Nebenbetrieb, Abfärbetheorie, Lohnsteuerpauschalierung | 
| Rechtsfrage: | Ist eine Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfskräfte gem. § 40 a Abs. 3 EStG zulässig, wenn der Betrieb kraft Tätigkeit ertragsteuerlich nicht als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG, sondern als Gewerbebetrieb i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zu qualifizieren ist? | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 13.05.1997 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1274/96 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 1191 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 71 38 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 01.07.1998 | 
| Erledigungs-Az: | VI B 141/97 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Az.: VI R 89/98 | 
